Klausel 06 : Ziele der
Organisation:
Allgemeine
Ziele:
| 1) |
Befreiung der Landbevölkerung von der
Armut. |
| 2) |
Linderung der Armut gesellschaftlich
schlechter gestellter Frauen und Männer durch Anleitung zur Selbständigkeit. |
| 3) |
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
für arbeitslose Frauen und Jugendliche, vor allem aus der armen
Bevölkerungsschicht, zur Begrenzung der Arbeitslosigkeit im Lande. |
| 4) |
Erhöhung des Lebensstandards und der
Einkommen der Frauen und Männer im Tätigkeitsgebiet der Organisation sowie
finanzielle Hilfestellung durch das Mikrokreditprogramm zur Verbesserung der
sozialökonomischen Entwicklung und Linderung der Armut. |
| 5) |
Praxisorientierte Schulungen für die
ungebildete Bevölkerung, Bekämpfung des Analphabetismus und Gründung von
Ganztagsschulen für Kinder und Erwachsene. |
| 6) |
Wahrung der Rechte armer Frauen. |
| 7) |
Unterstützung der armen Landbevölkerung
durch das Mikrokreditprogramm und Förderung der Klein- und Heimindustrie. |
| 8) |
Beschaffung von landwirtschaftlichen
Mitteln und Güter für die Bauern durch Mikrokredite. |
| 9) |
Finanzielle Unterstützung für die Zucht
und Aufzucht von Haustieren wie Rinder, Ziegen, Geflügel, Schafe etc. |
| 10) |
Praktische Schulungen für arbeitslose Frauen
und Männer im Umgang mit dem Handwebstuhl und in der Heimindustrie (z. B. Nähen,
Sticken und Flechten) zur Fertigung von Bekleidung etc. |
| 11) |
Unterstützung der Fischzucht und -produktion
durch finanzielle Hilfe und praktische Ausbildung. Einrichtung von Brutplätzen. |
| 12) |
Förderung des Gesundheitswesens, Verbesserung
der Ernährung und Pflege der Umgebung in den Tätigkeitsgebieten. |
| 13) |
Gewährung von Darlehen und Rehabilitationshilfe
für Menschen, die von Naturkatastrophen betroffen sind. |
| 14) |
Hilfeleistung zur Steigerung der Einkommen,
Vertiefung von Sachkenntnissen in verschiedenen Berufen durch das Mikrokreditprogramm. |
Sozialhilfe für
Kinder:
| 15) |
Durchführung von Aktivitäten zu Gunsten
behinderter und heimatloser Kinder zur Eingliederung in die Gesellschaft. |
| 16) |
Schaffung von Rechten für Behinderte. |
| 17) |
Verbesserung der medizinischen Versorgung von
kranken und hilflosen Kindern. |
Sozialhilfe für
Frauen:
| 18) |
Anbieten von verschiedenen
Ausbildungsmöglichkeiten für arme und heimatlose Frauen zur Verbesserung der
sozialökonomischen Personalentwicklung. |
| 19) |
Verbesserung der Lebensweise von ungebildeten
und armen Frauen und Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel zur Selbständigkeit. |
| 20) |
Aufklärung über Familienplanung von Frauen
und Männern und das Bevölkerungswachstum und dessen Folgen. |
| 21) |
Erhöhung der Hindernisse für eine Mitgift und
Gründung von Frauenrechten. Kein Mitglied dieser Organisation soll eine Mitgift
annehmen oder anbieten.
|
| 22) |
Finanzielle Unterstützung von Frauen mit
unehelichen Kindern. |
| 23) |
Schulung in der primären Gesundheitsfürsorge
für Mütter und Kinder. Anbieten von kostenloser Behandlung. |
Sozialhilfe für
Jugendliche:
| 24) |
Praktische und theoretische Schulausbildungen
für Gebildete und Analphabeten. Schaffung von Dauer- und Temporärstellen. |
| 25) |
Berufsausbildungen und Beschäftigungsangebote
für Ungebildete, Arme, Gebildete, Analphabeten und Arbeitslose auf der
Grundlage von Darlehen. |
| 26) |
Jugendliche für soziale und kulturelle
Aktivitäten zu begeistern. Jugendschutz, Schutz vor Alkohol und Drogen.
Behandlung und Wiedereingliederung von Abhängigen. |
Soziale
Entwicklung:
| 27) |
Motivation der Dorfbewohner für die
freiwillige Mithilfe in der Entwicklungsarbeit durch entsprechende Schulungen. |
| 28) |
Reparation der Strassen. Pachten von sumpfigem Land, Anlage von Teichen für
die Fischzucht. |
| 29) |
Ausführen grosser Projekte für den Umweltschutz, die Erhaltung des Gleichgewichts der Natur und
die Sensibilisierung der Menschen dafür. |
| 30) |
Anbieten von Ausbildungsprogrammen für
Jugendliche, die die Schule abgebrochen haben. |
| 31) |
Anbieten von Lehrprogrammen über die
Fischzucht sowie die Zucht und Aufzucht von Haustieren (z. B. Geflügel, Black Bengal-Ziegen) zur Förderung der Selbständigkeit. |
| 32) |
Einrichtung von sanitären Anlagen,
Aufbereitung von sauberem Trinkwasser und Sensibilisierung der Bevölkerung
dafür. |
Klausel 06 : Anforderungen,
um ein Gründungsmitglied zu sein:
| a) |
Eine erwachsene Person, im Alter von 18 Jahren. |
| b) |
Verpflichtung
des Bewerbers, die Ziele der Organisation umzusetzen, sich für das Wohlergehen
der Hilflosen, Armen und in Not geratenen Menschen zu engagieren. |
| c) |
Bereitschaft
des Bewerbers sich an die Satzung zu halten. |
| d) |
Zahlungsfähigkeit von festen Gebühren/Mitgliederbeiträgen. |
| e) |
Alle
Frauen und Männer mit ehrlichem, sittlichem Charakter, die die Interessen der Organisation
teilen und sich an ihre Regeln und Vorschriften halten. |
| f) |
Dauerhafte
Niederlassung in diesem Bezirk (Shariatpur) oder zeitweiser Bewohner des Projektgebietes. Personen anderer
Bezirke können durch einstimmige Entscheidung des Exekutivausschusses als
Gründungsmitglieder der Organisation oder in den Exekutivausschuss aufgenommen
werden. |
Klausel 07 :Klassifikation
der Mitglieder:
1) Gründungsmitglieder;
2) Mitglieder auf Lebenszeit;
3) Spendermitglieder;
4) Beratungsmitglieder;
5) Exekutivmitglieder;
6) Gewöhnliche Mitglieder.
Klausel 08 : Rechte,
Aufgaben und Verantwortlichkeit der Mitglieder:
| a) |
Gründungsmitglieder:
21 Personen sollen als Gründungsmitglieder betrachtet werden und gleichzeitig
Mitglieder auf Lebenszeit sein. Stirbt ein Gründungsmitglied, haben seine Erben
keinen Anspruch dieses zu ersetzen. |
| b) |
Mitglieder
auf Lebenszeit: Wenn eine natürliche oder juristische Person eine freiwillige
Zuwendung in Höhe von Tk 20´000 (zwanzigtausend) auf
einmal spendet, gilt sie als Mitglied auf Lebenszeit. Dieser Betrag kann
jederzeit vom Exekutivausschuss erhöht oder herabgesetzt werden. |
| c) |
Spendermitglieder:
Bei einer Zuwendung einer natürlichen oder juristischen Person ab Tk 5´000 (fünftausend) auf einmal gilt der Gönner als
Spendermitglied. Spendermitglieder haben kein Stimmrecht. |
| d) |
Gewöhnliche
Mitglieder: Personen, die sich für die Mitgliedschaft in dieser Organisation
interessieren, bewerben sich in der vorgeschriebenen Form. Die Aufnahmegebühr beträgt
Tk 30 (dreissig) . Der
monatliche Beitrag beträgt Tk 20. Diese Summen können
jederzeit vom Exekutivausschuss mit einstimmiger Entscheidung erhöht oder
herabgesetzt werden. |
| e) |
Beratungsmitglieder:
Es gibt ein aus fünf Personen bestehendes Komitee. Dieses berät den
Exekutivausschuss auf Anfrage bei der Umsetzung der Ziele der Organisation. Die
Mitglieder werden durch den Exekutivausschuss gewählt. Sie haben kein
Stimmrecht. Jeder Bürger Bangladeschs kann Mitglied dieses Komitees werden. |
| f) |
Exekutivmitglieder:
Die Umsetzung und Aufsicht über diese Organisation obliegen dem Exekutivausschuss. |
Klausel 09 : Erlöschen/Beendigung
und Wiedererlangung der Mitgliedschaft:
a) Erlöschen/Beendigung der Mitgliedschaft:
Laut
Entscheidung des Exekutivausschusses:
1) Bei Nichtbezahlung der monatlichen
Beiträge während 3 (drei) aufeinanderfolgender Monate.
2) Bei Abwesenheit eines Mitglieds an 3
(drei) aufeinanderfolgenden Sitzungen.
3) Bei Begehung von Handlungen gegen die
Interessen der Organisation.
4) Bei Verletzung von Regeln und Vorschriften
der Organisation.
5) Durch Tod, Geisteskrankheit, Bankrott, bei
Bestrafung oder Schuldspruch durch ein Gericht und durch Beendigung der eigenen
Mitgliedschaft. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das
der Organisation gespendete Geld.
b) Wiedererlangung der Mitgliedschaft:
Das Gesuch um Wiederaufnahme an
den Präsidenten soll spätestens 3 (drei) Monate nach Annullierung der
Mitgliedschaft gestellt werden. Dem Exekutivausschuss ist Rechenschaft
abzulegen. Die Empfehlung des Vorsitzenden des Exekutivausschusses sollte im
Gesuch enthalten sein. Der Vorsitzende bringt das Gesuch an der nächsten
Sitzung des Exekutivausschusses vor. Die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft wird
nicht gewährt im Falle geistiger Verwirrung, bei Bestrafung oder Schuldspruch
durch ein Gericht und bis zum Ablauf von 3 (drei) Jahren nach einer
nachgewiesenen Straftat.
Klausel 10 : Umsetzung der
Ziele und Projekte der Organisation:
Es soll 2 (zwei) Komitees zur
Durchführung der Ziele der Organisation geben:
a) Allgemeine Körperschaft;
b) Exekutivausschuss;
c) Beirat.
Klausel 11 : Zusammensetzung, Verantwortung und Aufgaben der Allgemeinen
Körperschaft:
| a) |
Die
Allgemeine Körperschaft besteht aus mindestens 21 (einundzwanzig) regulären
Mitgliedern gemäss Klausel 08 (A) dieser Satzung. Bei
Annullation einer Mitgliedschaft oder beim Tod eines
Mitglieds entscheidet der Exekutivausschuss über die Nachfolge. |
| b) |
Alle
Mitglieder der Allgemeinen Körperschaft besitzen das Stimmrecht und sind wahlberechtigt. |
| c) |
Die
Sitzung der Allgemeinen Körperschaft soll einmal jährlich stattfinden. In
Notsituationen kann diese aber jederzeit durch den Vorsitzenden einberufen werden. |
| d) |
Wenn
Streit unter den Mitgliedern des Exekutivausschusses entsteht oder wenn eine
Stagnation in der Organisation eintritt, wird der Exekutivausschuss durch
Zustimmung der Mitglieder der Allgemeinen Körperschaft aufgelöst und ein neuer
Exekutivausschuss gebildet. |
Klausel 12 : Zusammensetzung
des Exekutivausschusses und dessen Aufgaben:
Ein aus 7 (sieben) Mitgliedern
bestehendes Komitee wird durch Wahl der Mitglieder der Allgemeinen Körperschaft
gebildet. Dieses Komitee ist für die Umsetzung der Ziele und Pläne der Organisation
verantwortlich. Die Mitglieder des Exekutivausschusses werden für 3 (drei)
Jahre gewählt. Die erste Sitzung des Exekutivausschusses soll spätestens nach 3
(drei) Monaten stattfinden.
Klausel 13 : Zusammensetzung
des Exekutivausschusses:
| 1) |
Präsident/Vorsitzender |
1 Person |
| 2) |
Vizepräsident/Vizevorsitzender |
1 Person |
| 3) |
Geschäftsführer |
1 Person |
| 4) |
Stellvertretender Geschäftsführer |
1 Person |
| 5) |
Finanzdirektor |
1 Person |
| 6) |
Mitglied |
2 Personen |
Der erste Exekutivausschuss soll mit folgenden
Personen gebildet werden und übernimmt ihre Aufgaben für die Dauer von 2 (zwei)
Jahren:
| 1) |
Präsident/Vorsitzender |
Mr. Faruk Ahmed Mia |
| 2) |
Vizepräsident/Vizevorsitzender |
Mrs. Reshma Sultana |
| 3) |
Geschäftsführer |
Mr. Miah Nurul Islam |
| 4) |
Stellvertretender Geschäftsführer |
Mr. Gazi Ahmed Hasan |
| 5) |
Finanzdirektor |
Mrs. Bina Begum |
| 6) |
Mitglied |
Mr. Md. Shahe Alam Chowdhury |
| 7) |
Mitglied |
Mrs. Aklima Begum |