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Euro Bangla Foundation ist eine Soziale Organisation

Ziele der Organisation:

Klausel 06      :  Ziele der Organisation:

 

Allgemeine Ziele:

 

1) Befreiung der Landbevölkerung von der Armut.
2) Linderung der Armut gesellschaftlich schlechter gestellter Frauen und Männer durch Anleitung zur Selbständigkeit.
3) Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Frauen und Jugendliche, vor allem aus der armen Bevölkerungsschicht, zur Begrenzung der Arbeitslosigkeit im Lande.
4) Erhöhung des Lebensstandards und der Einkommen der Frauen und Männer im Tätigkeitsgebiet der Organisation sowie finanzielle Hilfestellung durch das Mikrokreditprogramm zur Verbesserung der sozialökonomischen Entwicklung und Linderung der Armut.
5) Praxisorientierte Schulungen für die ungebildete Bevölkerung, Bekämpfung des Analphabetismus und Gründung von Ganztagsschulen für Kinder und Erwachsene.
6) Wahrung der Rechte armer Frauen.
7) Unterstützung der armen Landbevölkerung durch das Mikrokreditprogramm und Förderung der Klein- und Heimindustrie.
8) Beschaffung von landwirtschaftlichen Mitteln und Güter für die Bauern durch Mikrokredite.
9) Finanzielle Unterstützung für die Zucht und Aufzucht von Haustieren wie Rinder, Ziegen, Geflügel, Schafe etc.
10) Praktische Schulungen für arbeitslose Frauen und Männer im Umgang mit dem Handwebstuhl und in der Heimindustrie (z. B. Nähen, Sticken und Flechten) zur Fertigung von Bekleidung etc.
11) Unterstützung der Fischzucht und -produktion durch finanzielle Hilfe und praktische Ausbildung. Einrichtung von Brutplätzen.
12) Förderung des Gesundheitswesens, Verbesserung der Ernährung und Pflege der Umgebung in den Tätigkeitsgebieten.
13) Gewährung von Darlehen und Rehabilitationshilfe für Menschen, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
14) Hilfeleistung zur Steigerung der Einkommen, Vertiefung von Sachkenntnissen in verschiedenen Berufen durch das Mikrokreditprogramm.


Sozialhilfe für Kinder:

15) Durchführung von Aktivitäten zu Gunsten behinderter und heimatloser Kinder zur Eingliederung in die Gesellschaft.
16) Schaffung von Rechten für Behinderte.
17) Verbesserung der medizinischen Versorgung von kranken und hilflosen Kindern.


Sozialhilfe für Frauen:

18) Anbieten von verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten für arme und heimatlose Frauen zur Verbesserung der sozialökonomischen Personalentwicklung.
19) Verbesserung der Lebensweise von ungebildeten und armen Frauen und Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel zur Selbständigkeit.
20) Aufklärung über Familienplanung von Frauen und Männern und das Bevölkerungswachstum und dessen Folgen.
21) Erhöhung der Hindernisse für eine Mitgift und Gründung von Frauenrechten. Kein Mitglied dieser Organisation soll eine Mitgift annehmen oder anbieten.

22) Finanzielle Unterstützung von Frauen mit unehelichen Kindern.
23) Schulung in der primären Gesundheitsfürsorge für Mütter und Kinder. Anbieten von kostenloser Behandlung.


Sozialhilfe für Jugendliche:

24) Praktische und theoretische Schulausbildungen für Gebildete und Analphabeten. Schaffung von Dauer- und Temporärstellen.
25) Berufsausbildungen und Beschäftigungsangebote für Ungebildete, Arme, Gebildete, Analphabeten und Arbeitslose auf der Grundlage von Darlehen.
26) Jugendliche für soziale und kulturelle Aktivitäten zu begeistern. Jugendschutz, Schutz vor Alkohol und Drogen. Behandlung und Wiedereingliederung von Abhängigen.


Soziale Entwicklung:

27) Motivation der Dorfbewohner für die freiwillige Mithilfe in der Entwicklungsarbeit durch entsprechende Schulungen.
28) Reparation der Strassen. Pachten von sumpfigem Land, Anlage von Teichen für die Fischzucht.
29) Ausführen grosser Projekte für den Umweltschutz, die Erhaltung des Gleichgewichts der Natur und die Sensibilisierung der Menschen dafür.
30) Anbieten von Ausbildungsprogrammen für Jugendliche, die die Schule abgebrochen haben.
31) Anbieten von Lehrprogrammen über die Fischzucht sowie die Zucht und Aufzucht von Haustieren (z. B. Geflügel, Black Bengal-Ziegen) zur Förderung der Selbständigkeit.
32) Einrichtung von sanitären Anlagen, Aufbereitung von sauberem Trinkwasser und Sensibilisierung der Bevölkerung dafür.


Klausel 06      :  Anforderungen, um ein Gründungsmitglied zu sein:

a) Eine erwachsene Person, im Alter von 18 Jahren.
b) Verpflichtung des Bewerbers, die Ziele der Organisation umzusetzen, sich für das Wohlergehen der Hilflosen, Armen und in Not geratenen Menschen zu engagieren.
c) Bereitschaft des Bewerbers sich an die Satzung zu halten.
d) Zahlungsfähigkeit von festen Gebühren/Mitgliederbeiträgen.
e) Alle Frauen und Männer mit ehrlichem, sittlichem Charakter, die die Interessen der Organisation teilen und sich an ihre Regeln und Vorschriften halten.
f) Dauerhafte Niederlassung in diesem Bezirk (Shariatpur) oder zeitweiser Bewohner des Projektgebietes. Personen anderer Bezirke können durch einstimmige Entscheidung des Exekutivausschusses als Gründungsmitglieder der Organisation oder in den Exekutivausschuss aufgenommen werden.


Klausel 07         :Klassifikation der Mitglieder:

 

1) Gründungsmitglieder;

 

2) Mitglieder auf Lebenszeit;

 

3) Spendermitglieder;

 

4) Beratungsmitglieder;

 

5) Exekutivmitglieder;

 

6) Gewöhnliche Mitglieder.

 

Klausel 08         :  Rechte, Aufgaben und Verantwortlichkeit der Mitglieder:

a) Gründungsmitglieder: 21 Personen sollen als Gründungsmitglieder betrachtet werden und gleichzeitig Mitglieder auf Lebenszeit sein. Stirbt ein Gründungsmitglied, haben seine Erben keinen Anspruch dieses zu ersetzen.
b) Mitglieder auf Lebenszeit: Wenn eine natürliche oder juristische Person eine freiwillige Zuwendung in Höhe von Tk 20´000 (zwanzigtausend) auf einmal spendet, gilt sie als Mitglied auf Lebenszeit. Dieser Betrag kann jederzeit vom Exekutivausschuss erhöht oder herabgesetzt werden.
c) Spendermitglieder: Bei einer Zuwendung einer natürlichen oder juristischen Person ab Tk 5´000 (fünftausend) auf einmal gilt der Gönner als Spendermitglied. Spendermitglieder haben kein Stimmrecht.
d) Gewöhnliche Mitglieder: Personen, die sich für die Mitgliedschaft in dieser Organisation interessieren, bewerben sich in der vorgeschriebenen Form. Die Aufnahmegebühr beträgt Tk 30 (dreissig) . Der monatliche Beitrag beträgt Tk 20. Diese Summen können jederzeit vom Exekutivausschuss mit einstimmiger Entscheidung erhöht oder herabgesetzt werden.
e) Beratungsmitglieder: Es gibt ein aus fünf Personen bestehendes Komitee. Dieses berät den Exekutivausschuss auf Anfrage bei der Umsetzung der Ziele der Organisation. Die Mitglieder werden durch den Exekutivausschuss gewählt. Sie haben kein Stimmrecht. Jeder Bürger Bangladeschs kann Mitglied dieses Komitees werden.
f) Exekutivmitglieder: Die Umsetzung und Aufsicht über diese Organisation obliegen dem Exekutivausschuss.


Klausel 09         :  Erlöschen/Beendigung und Wiedererlangung der Mitgliedschaft:

 

a) Erlöschen/Beendigung der Mitgliedschaft:

 

   Laut Entscheidung des Exekutivausschusses:

 

   1) Bei Nichtbezahlung der monatlichen Beiträge während 3 (drei) aufeinanderfolgender Monate.

   2) Bei Abwesenheit eines Mitglieds an 3 (drei) aufeinanderfolgenden Sitzungen.

   3) Bei Begehung von Handlungen gegen die Interessen der Organisation.

   4) Bei Verletzung von Regeln und Vorschriften der Organisation.

   5) Durch Tod, Geisteskrankheit, Bankrott, bei Bestrafung oder Schuldspruch durch ein Gericht und durch Beendigung der eigenen Mitgliedschaft. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das der Organisation gespendete Geld.

 

b) Wiedererlangung der Mitgliedschaft:

 

Das Gesuch um Wiederaufnahme an den Präsidenten soll spätestens 3 (drei) Monate nach Annullierung der Mitgliedschaft gestellt werden. Dem Exekutivausschuss ist Rechenschaft abzulegen. Die Empfehlung des Vorsitzenden des Exekutivausschusses sollte im Gesuch enthalten sein. Der Vorsitzende bringt das Gesuch an der nächsten Sitzung des Exekutivausschusses vor. Die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft wird nicht gewährt im Falle geistiger Verwirrung, bei Bestrafung oder Schuldspruch durch ein Gericht und bis zum Ablauf von 3 (drei) Jahren nach einer nachgewiesenen Straftat.

 

Klausel 10      :  Umsetzung der Ziele und Projekte der Organisation:

 

Es soll 2 (zwei) Komitees zur Durchführung der Ziele der Organisation geben:

 

a) Allgemeine Körperschaft;

b) Exekutivausschuss;

c) Beirat.

 

Klausel 11         :  Zusammensetzung, Verantwortung und Aufgaben der Allgemeinen Körperschaft:

a) Die Allgemeine Körperschaft besteht aus mindestens 21 (einundzwanzig) regulären Mitgliedern gemäss Klausel 08 (A) dieser Satzung. Bei Annullation einer Mitgliedschaft oder beim Tod eines Mitglieds entscheidet der Exekutivausschuss über die Nachfolge.
b) Alle Mitglieder der Allgemeinen Körperschaft besitzen das Stimmrecht und sind wahlberechtigt.
c) Die Sitzung der Allgemeinen Körperschaft soll einmal jährlich stattfinden. In Notsituationen kann diese aber jederzeit durch den Vorsitzenden einberufen werden.
d) Wenn Streit unter den Mitgliedern des Exekutivausschusses entsteht oder wenn eine Stagnation in der Organisation eintritt, wird der Exekutivausschuss durch Zustimmung der Mitglieder der Allgemeinen Körperschaft aufgelöst und ein neuer Exekutivausschuss gebildet.


Klausel 12         :  Zusammensetzung des Exekutivausschusses und dessen Aufgaben:

 

Ein aus 7 (sieben) Mitgliedern bestehendes Komitee wird durch Wahl der Mitglieder der Allgemeinen Körperschaft gebildet. Dieses Komitee ist für die Umsetzung der Ziele und Pläne der Organisation verantwortlich. Die Mitglieder des Exekutivausschusses werden für 3 (drei) Jahre gewählt. Die erste Sitzung des Exekutivausschusses soll spätestens nach 3 (drei) Monaten stattfinden.

 

Klausel 13         :  Zusammensetzung des Exekutivausschusses:

1) Präsident/Vorsitzender 1 Person
2) Vizepräsident/Vizevorsitzender 1 Person
3) Geschäftsführer 1 Person
4) Stellvertretender Geschäftsführer 1 Person
5) Finanzdirektor 1 Person
6) Mitglied 2 Personen


Der erste Exekutivausschuss soll mit folgenden Personen gebildet werden und übernimmt ihre Aufgaben für die Dauer von 2 (zwei) Jahren:

1) Präsident/Vorsitzender Mr. Faruk Ahmed Mia
2) Vizepräsident/Vizevorsitzender Mrs. Reshma Sultana
3) Geschäftsführer Mr. Miah Nurul Islam
4) Stellvertretender Geschäftsführer Mr. Gazi Ahmed Hasan
5) Finanzdirektor Mrs. Bina Begum
6) Mitglied Mr. Md. Shahe Alam Chowdhury
7) Mitglied Mrs. Aklima Begum




 
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